From 7f5e0d9a2b25460069538b8534025cb9537be158 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Adamczyk Date: Mon, 6 Nov 2017 20:26:00 +0100 Subject: [PATCH 01/11] Erster Vorschlag mit unquotierter Redeliste --- geschaeftsordnung.tex | 76 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++---- 1 file changed, 70 insertions(+), 6 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index e314ff4..87a74af 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -7,6 +7,7 @@ \usepackage{microtype} \usepackage{lmodern} \usepackage[pdfusetitle]{hyperref} +\usepackage{parskip} @@ -68,16 +69,79 @@ Delegierte für Ämter in anderen Gremien werden auf der konstituierenden Sitzun \section{Vorsitz} -Auf der konstituierenden Sitzung wählt der FR einen Vorsitzenden mit relativer Mehrheit. -Zu seinen Aufgaben gehört die fristgerechte Einladung zu Sitzungen. -Der Vorsitzende kann nach einmaliger Verwarnung einzelnen Studierenden das Rede- und/oder Antragsrecht entziehen, sowie diese für die restliche Sitzung oder einzelne Tagesordnungspunkte von der Sitzung ausschließen. -Die Amtszeit endet nach zwei Semestern. -Der Vorsitzende kann mit einfacher Mehrheit des Amtes enthoben werden, im Anschluss muss ein neuer Vorsitzender gewählt werden. +(1) Auf der konstituierenden Sitzung wählt der FR einen Vorsitzenden und einen stellvertretenen Vorsitzenden mit relativer Mehrheit. Zu ihren Aufgaben gehört die fristgerechte Einladung zu Sitzungen und die Leitung dieser. +(2) Die Amtszeit endet nach zwei Semestern. + +(3) Der Vorsitzende kann nach einmaliger Verwarnung einzelnen Studierenden das Rede- und Antragsrecht entziehen, sowie diese für die restliche Sitzung oder einzelne Tagesordnungspunkte von der Sitzung ausschließen. + +(4) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann mit einfacher Mehrheit des Amtes enthoben werden, im Anschluss muss ein neuer Vertreter für das jeweilige Amt gewählt werden. + +(5) Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste gemäß der Reihenfolge der Meldungen und erteilt anhand dieser das Wort. +Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. +Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. +Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die RednerInnen zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. + +(6) Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu der Sitzung verhindert, wählt der FR aus seiner Mitte heraus eine vorübergehende Sitzungsleitung. + +\section{Behandlung von Tagesordnungspunkten und Anträgen} + +(1) Der Vorsitzende erteilt dem Einreicher des Tagesordnungpunktes das Wort, im Anschluss eröffnet er die Redeliste. + +(2) Jeder Redner hat nur zu dem vorliegenden Tagesordnungspunkt zu sprechen. + +(3) Die Reihenfolge der RednerInnen wird unterbrochen durch +\begin{enumerate} + \item Wortmeldungen und Anträge zur Geschäftsordnung + \item Wortmeldungen zur sachlichen Richtigstellung +\end{enumerate} + +Diese Wortmeldungen sind durch deutliches Heben beider Hände anzuzeigen. + +(4) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlung eines Tagesordnungspunktes befassen. Anträge zur Geschäftsordnung sind: +\begin{enumerate} + \item Der Antrag auf Feststellung zur Beschlussfähigkeit. Ihm ist stattzugeben, wenn er § 6 Abs. 4 [FIXME: Nicht während des Abstimmungsverfahrens] nicht widerspricht. + \item Der Antrag auf Schluss der Debatte. + \item Der Antrag auf Schluss der Redeliste. + \item Der Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes. + \item Der Antrag auf Weitergabe der Sitzungsleitung für den jeweiligen Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit oder Parteilichkeit der Sitzungsleitung. + \item Der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung. Die Dauer ist anzugeben. + \item Der Antrag auf namentliche Abstimmung. Diesem Antrag ist stattzugeben, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dem Antrag zustimmt. + \item Die Anzweifelung des Abstimmungsergebnisses. + \item Der Antrag auf Begrenzung der Redezeit. + \item Der Antrag auf eine persönliche Erklärung am Schluss der Debatte. +\end{enumerate} + +Anträge nach Punkt 2, 3 und 9 können nicht von Anwesenden gestellt werden, die unmittelbar vorher zur Sache gesprochen haben. + +(5) Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch das Heben beider Arme gestellt und mit der Festlegung auf einen der Punkte 1 bis 10 begonnen. + +(6) Ein Antrag zur Geschäftsordnung ist angenommen, wenn sich kein Widerspruch gegen ihn erhebt. +Anderenfalls ist nach Anhörung einer Gegenrede sofort abzustimmen. +Begründung und Gegenrede sollten je zwei Minuten nicht überschreiten. +Bei Abstimmung von Anträgen zur Geschäftsordnung ist der Antrag auf namentliche Abstimmung nicht zulässig. + +(7) Zu Anträgen können während einer Debatte Abänderungs- oder Zusatzanträge gestellt werden. + +(8) Der Antragsteller kann während der Debatte seinen Antrag zurückziehen. +Damit entfallen auch alle Abänderungs- und Zusatzanträge zu diesem Antrag. +Bei sofortiger übernahme eines zurückgezogenen Antrags durch eine andere Studierende, wird die Debatte fortgeführt. + +(9) Liegen zu einem Tagesordnungspunkt mehrere Anträge vor, so kann die Sitzungsleitung entscheiden, dass diese zusammen behandelt werden. +Die Abstimmung erfolgt jedoch über jeden Antrag getrennt oder auf Entscheidung der Sitzungsleitung alternativ, wenn die Anträge sich gegenseitig ausschließen. +Der FR kann diese Entscheidung mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. +Zuerst wird jeweils über den weitest gehenden Antrag mit zugehörigen änderungsanträgen abgestimmt. +Die Entscheidung darüber liegt bei der Sitzungsleitung. +Bei der Annahme eines Antrages entfällt die Abstimmung über die restlichen Anträge, die dem angenommenen Antrag entgegenstehen. + +(10) Ist die Rednerliste zu einem Antrag erschöpft oder ein entsprechender Antrag zur Geschäftsordnung angenommen, so schließt die Sitzungsleitung die Debatte und leitet die Abstimmung ein. + +(11) Ist die Rednerliste zu einem Tagesordnungspunkt erschöpft, so schließt die Sitzungsleitung diesen und eröffnet den nachfolgenden Tagesordnungspunkt. + +(12) Auf Antrag werden einzelne Tagesordnungspunkte intern behandelt. \section{Protokolle} Gemäß §6 SVS werden Beschlüsse protokollarisch festgehalten und ortsüblich in geeigneter Form zugänglich gemacht. -Auf Antrag werden einzelne Tagesordnungspunkte intern behandelt. \section{Weitere Bestimmungen} -- GitLab From 3200b94456bba3ab138999d137401c69a54fb5ad Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Adamczyk Date: Tue, 14 Nov 2017 13:11:31 +0100 Subject: [PATCH 02/11] =?UTF-8?q?Entferne=20=C2=A7=2010=20-=20Weitere=20Be?= =?UTF-8?q?stimmungen?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Laut Info von fjen kann die Muster-GO beliebig angepasst werden, wie z.B. auch diesen Paragraphen streichen zu lassen. --- geschaeftsordnung.tex | 4 ---- 1 file changed, 4 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index 87a74af..dde9d2d 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -144,10 +144,6 @@ Bei der Annahme eines Antrages entfällt die Abstimmung über die restlichen Ant Gemäß §6 SVS werden Beschlüsse protokollarisch festgehalten und ortsüblich in geeigneter Form zugänglich gemacht. -\section{Weitere Bestimmungen} -Werden in dieser Geschäftsordnung keine abweichenden Regelungen getroffen, gilt die Geschäftsordnung des Studentischen Rates entsprechend. - - \section{Salvatorische Klausel} Sollten einzelne Bestimmungen dieser GO unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind auf der nächsten Sitzung des FR unverzüglich zu ändern. -- GitLab From ce5190c9b5ad9e252afc30abf7fa42fa9632c3cc Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Adamczyk Date: Tue, 14 Nov 2017 18:44:55 +0100 Subject: [PATCH 03/11] Quickfix --- geschaeftsordnung.tex | 28 +++++++++++++--------------- 1 file changed, 13 insertions(+), 15 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index dde9d2d..8e34c41 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -14,7 +14,7 @@ \titleformat{\section}{\bfseries}{§\,\arabic{section} }{0em}{} -\def \godate{\today} +\def\godate{\today} \title{Geschäftsordnung des Fachrates Informatik der Leibniz Universität Hannover vom \godate} \author{Fachrat Informatik} \date{\godate} @@ -86,11 +86,9 @@ Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie au \section{Behandlung von Tagesordnungspunkten und Anträgen} -(1) Der Vorsitzende erteilt dem Einreicher des Tagesordnungpunktes das Wort, im Anschluss eröffnet er die Redeliste. +(1) Jeder Redner hat nur zu dem vorliegenden Tagesordnungspunkt zu sprechen. -(2) Jeder Redner hat nur zu dem vorliegenden Tagesordnungspunkt zu sprechen. - -(3) Die Reihenfolge der RednerInnen wird unterbrochen durch +(2) Die Reihenfolge der Redner wird unterbrochen durch \begin{enumerate} \item Wortmeldungen und Anträge zur Geschäftsordnung \item Wortmeldungen zur sachlichen Richtigstellung @@ -98,9 +96,9 @@ Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie au Diese Wortmeldungen sind durch deutliches Heben beider Hände anzuzeigen. -(4) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlung eines Tagesordnungspunktes befassen. Anträge zur Geschäftsordnung sind: +(3) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlung eines Tagesordnungspunktes befassen. Anträge zur Geschäftsordnung sind: \begin{enumerate} - \item Der Antrag auf Feststellung zur Beschlussfähigkeit. Ihm ist stattzugeben, wenn er § 6 Abs. 4 [FIXME: Nicht während des Abstimmungsverfahrens] nicht widerspricht. + \item Der Antrag auf Feststellung zur Beschlussfähigkeit. Ihm ist stattzugeben, wenn er nicht während eines Abstimmungsverfahrens gestellt wird. \item Der Antrag auf Schluss der Debatte. \item Der Antrag auf Schluss der Redeliste. \item Der Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes. @@ -114,31 +112,31 @@ Diese Wortmeldungen sind durch deutliches Heben beider Hände anzuzeigen. Anträge nach Punkt 2, 3 und 9 können nicht von Anwesenden gestellt werden, die unmittelbar vorher zur Sache gesprochen haben. -(5) Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch das Heben beider Arme gestellt und mit der Festlegung auf einen der Punkte 1 bis 10 begonnen. +(4) Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch das Heben beider Arme gestellt und mit der Festlegung auf einen der Punkte 1 bis 10 begonnen. -(6) Ein Antrag zur Geschäftsordnung ist angenommen, wenn sich kein Widerspruch gegen ihn erhebt. +(5) Ein Antrag zur Geschäftsordnung ist angenommen, wenn sich kein Widerspruch gegen ihn erhebt. Anderenfalls ist nach Anhörung einer Gegenrede sofort abzustimmen. Begründung und Gegenrede sollten je zwei Minuten nicht überschreiten. Bei Abstimmung von Anträgen zur Geschäftsordnung ist der Antrag auf namentliche Abstimmung nicht zulässig. -(7) Zu Anträgen können während einer Debatte Abänderungs- oder Zusatzanträge gestellt werden. +(6) Zu Anträgen können während einer Debatte Abänderungs- oder Zusatzanträge gestellt werden. -(8) Der Antragsteller kann während der Debatte seinen Antrag zurückziehen. +(7) Der Antragsteller kann während der Debatte seinen Antrag zurückziehen. Damit entfallen auch alle Abänderungs- und Zusatzanträge zu diesem Antrag. Bei sofortiger übernahme eines zurückgezogenen Antrags durch eine andere Studierende, wird die Debatte fortgeführt. -(9) Liegen zu einem Tagesordnungspunkt mehrere Anträge vor, so kann die Sitzungsleitung entscheiden, dass diese zusammen behandelt werden. +(8) Liegen zu einem Tagesordnungspunkt mehrere Anträge vor, so kann die Sitzungsleitung entscheiden, dass diese zusammen behandelt werden. Die Abstimmung erfolgt jedoch über jeden Antrag getrennt oder auf Entscheidung der Sitzungsleitung alternativ, wenn die Anträge sich gegenseitig ausschließen. Der FR kann diese Entscheidung mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. Zuerst wird jeweils über den weitest gehenden Antrag mit zugehörigen änderungsanträgen abgestimmt. Die Entscheidung darüber liegt bei der Sitzungsleitung. Bei der Annahme eines Antrages entfällt die Abstimmung über die restlichen Anträge, die dem angenommenen Antrag entgegenstehen. -(10) Ist die Rednerliste zu einem Antrag erschöpft oder ein entsprechender Antrag zur Geschäftsordnung angenommen, so schließt die Sitzungsleitung die Debatte und leitet die Abstimmung ein. +(9) Ist die Rednerliste zu einem Antrag erschöpft oder ein entsprechender Antrag zur Geschäftsordnung angenommen, so schließt die Sitzungsleitung die Debatte und leitet die Abstimmung ein. -(11) Ist die Rednerliste zu einem Tagesordnungspunkt erschöpft, so schließt die Sitzungsleitung diesen und eröffnet den nachfolgenden Tagesordnungspunkt. +(10) Ist die Rednerliste zu einem Tagesordnungspunkt erschöpft, so schließt die Sitzungsleitung diesen und eröffnet den nachfolgenden Tagesordnungspunkt. -(12) Auf Antrag werden einzelne Tagesordnungspunkte intern behandelt. +(11) Auf Antrag werden einzelne Tagesordnungspunkte intern behandelt. \section{Protokolle} Gemäß §6 SVS werden Beschlüsse protokollarisch festgehalten und ortsüblich in geeigneter Form zugänglich gemacht. -- GitLab From e1781bdd37fc2bd1e997e76482cc2c4546da1dcf Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Adamczyk Date: Wed, 15 Nov 2017 10:37:14 +0100 Subject: [PATCH 04/11] Korrigiere einige Schreibfehler --- geschaeftsordnung.tex | 4 ++-- 1 file changed, 2 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index 8e34c41..e5cb117 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -80,7 +80,7 @@ Delegierte für Ämter in anderen Gremien werden auf der konstituierenden Sitzun (5) Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste gemäß der Reihenfolge der Meldungen und erteilt anhand dieser das Wort. Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. -Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die RednerInnen zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. +Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die Redner zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. (6) Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu der Sitzung verhindert, wählt der FR aus seiner Mitte heraus eine vorübergehende Sitzungsleitung. @@ -123,7 +123,7 @@ Bei Abstimmung von Anträgen zur Geschäftsordnung ist der Antrag auf namentlich (7) Der Antragsteller kann während der Debatte seinen Antrag zurückziehen. Damit entfallen auch alle Abänderungs- und Zusatzanträge zu diesem Antrag. -Bei sofortiger übernahme eines zurückgezogenen Antrags durch eine andere Studierende, wird die Debatte fortgeführt. +Bei sofortiger Übernahme eines zurückgezogenen Antrags durch einen anderen Studierenden, wird die Debatte fortgeführt. (8) Liegen zu einem Tagesordnungspunkt mehrere Anträge vor, so kann die Sitzungsleitung entscheiden, dass diese zusammen behandelt werden. Die Abstimmung erfolgt jedoch über jeden Antrag getrennt oder auf Entscheidung der Sitzungsleitung alternativ, wenn die Anträge sich gegenseitig ausschließen. -- GitLab From 80c565c6af773a50403b4ce62386bea1897b5c7b Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Adamczyk Date: Wed, 15 Nov 2017 10:51:16 +0100 Subject: [PATCH 05/11] =?UTF-8?q?Angenommener=20=C3=84nderungsantrag=20von?= =?UTF-8?q?=20Jakob=20H.?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- geschaeftsordnung.tex | 3 ++- 1 file changed, 2 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index e5cb117..60933ed 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -77,7 +77,8 @@ Delegierte für Ämter in anderen Gremien werden auf der konstituierenden Sitzun (4) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann mit einfacher Mehrheit des Amtes enthoben werden, im Anschluss muss ein neuer Vertreter für das jeweilige Amt gewählt werden. -(5) Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste gemäß der Reihenfolge der Meldungen und erteilt anhand dieser das Wort. +(5) Auf Antrag von mindestens einer Person muss eine Redeliste geführt werden. +Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste gemäß der Reihenfolge der Meldungen und erteilt anhand dieser das Wort. Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die Redner zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. -- GitLab From 1db25d0e6bf1096254764d09b747434176dfa470 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Adamczyk Date: Wed, 15 Nov 2017 11:07:01 +0100 Subject: [PATCH 06/11] =?UTF-8?q?Angenommener=20=C3=84nderungsantrag=20von?= =?UTF-8?q?=20Andre=20Julius?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Der Satz > Redelisten werden nach Geschlechtern quotiert und nach dem > Reißverschlussprinzip geführt. wurde dabei mit dem Satz aus der aktuell gültigen Fassung der StuRa GO > Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste nach Geschlecht quotiert > (nach dem Reißverschlussprinzip) gemäß der Reihenfolge der Meldungen > und erteilt anhand dieser das Wort. ersetzt. Auf diese Änderung wird auf der kommenden Sitzung noch einmal hingewiesen. --- geschaeftsordnung.tex | 4 +++- 1 file changed, 3 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index 60933ed..c052b28 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -78,7 +78,8 @@ Delegierte für Ämter in anderen Gremien werden auf der konstituierenden Sitzun (4) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann mit einfacher Mehrheit des Amtes enthoben werden, im Anschluss muss ein neuer Vertreter für das jeweilige Amt gewählt werden. (5) Auf Antrag von mindestens einer Person muss eine Redeliste geführt werden. -Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste gemäß der Reihenfolge der Meldungen und erteilt anhand dieser das Wort. +Die Sitzungsleitung führt die Redeliste nach Geschlecht quotiert (nach dem Reißverschlussprinzip) gemäß der Reihenfolge der Meldungen und erteilt anhand dieser das Wort. +Die Zusammenlegung der Redelisten kann nur auf Antrag und einstimmigen Beschluss erfolgen. Die Redelisten müssen auf Antrag mindestens einer Person wieder nach Geschlechtern getrennt werden. Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die Redner zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. @@ -109,6 +110,7 @@ Diese Wortmeldungen sind durch deutliches Heben beider Hände anzuzeigen. \item Die Anzweifelung des Abstimmungsergebnisses. \item Der Antrag auf Begrenzung der Redezeit. \item Der Antrag auf eine persönliche Erklärung am Schluss der Debatte. + \item Der Antrag auf Führung oder Quotierung der Redeliste bzw.\ der Redelisten. \end{enumerate} Anträge nach Punkt 2, 3 und 9 können nicht von Anwesenden gestellt werden, die unmittelbar vorher zur Sache gesprochen haben. -- GitLab From f1818e32776cbb302a9920f240724756093070c1 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Adamczyk Date: Wed, 15 Nov 2017 11:41:17 +0100 Subject: [PATCH 07/11] =?UTF-8?q?F=C3=BCge=20einen=20Platzhalter=20f=C3=BC?= =?UTF-8?q?r=20das=20Beschlussdatum=20ein?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- geschaeftsordnung.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index c052b28..7d557f8 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -14,7 +14,7 @@ \titleformat{\section}{\bfseries}{§\,\arabic{section} }{0em}{} -\def\godate{\today} +\def\godate{\$beschlussdatum} \title{Geschäftsordnung des Fachrates Informatik der Leibniz Universität Hannover vom \godate} \author{Fachrat Informatik} \date{\godate} -- GitLab From 17235cc7531ce8585e57ddf840f1295f66af6d13 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Fjen Undso Date: Tue, 28 Nov 2017 12:48:36 +0100 Subject: [PATCH 08/11] Redeliste nach eigenem Ermessen --- geschaeftsordnung.tex | 14 ++++++-------- 1 file changed, 6 insertions(+), 8 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index 7d557f8..d2d5c7b 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -77,14 +77,12 @@ Delegierte für Ämter in anderen Gremien werden auf der konstituierenden Sitzun (4) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann mit einfacher Mehrheit des Amtes enthoben werden, im Anschluss muss ein neuer Vertreter für das jeweilige Amt gewählt werden. -(5) Auf Antrag von mindestens einer Person muss eine Redeliste geführt werden. -Die Sitzungsleitung führt die Redeliste nach Geschlecht quotiert (nach dem Reißverschlussprinzip) gemäß der Reihenfolge der Meldungen und erteilt anhand dieser das Wort. -Die Zusammenlegung der Redelisten kann nur auf Antrag und einstimmigen Beschluss erfolgen. Die Redelisten müssen auf Antrag mindestens einer Person wieder nach Geschlechtern getrennt werden. -Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. -Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. -Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die Redner zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. - -(6) Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu der Sitzung verhindert, wählt der FR aus seiner Mitte heraus eine vorübergehende Sitzungsleitung. +(5) Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu der Sitzung verhindert, wählt der FR aus seiner Mitte heraus eine vorübergehende Sitzungsleitung. + +(6) Die Sitzungsleitung führt nach eigenem Ermessen eine Redeliste. Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die Redner zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. + +(7) Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. + \section{Behandlung von Tagesordnungspunkten und Anträgen} -- GitLab From ae69123020fe1a21682869b23fc5ce0130061615 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Fjen Undso Date: Tue, 28 Nov 2017 12:59:53 +0100 Subject: [PATCH 09/11] besseres listenstyling --- geschaeftsordnung.tex | 128 +++++++++++++++++++++--------------------- 1 file changed, 65 insertions(+), 63 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index d2d5c7b..3087640 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -9,7 +9,8 @@ \usepackage[pdfusetitle]{hyperref} \usepackage{parskip} - +% enumeration style: (1) +\renewcommand\labelenumi{(\theenumi)} \titleformat{\section}{\bfseries}{§\,\arabic{section} }{0em}{} @@ -31,11 +32,11 @@ Diese Geschäftsordnung (im folgenden GO) regelt die Arbeitsweise des Fachrates Der FR vertritt gegenüber den universitären und studentischen Gremien, in der Hochschulöffentlichkeit und ggf. öffentlich, gleichberechtigt die Interessen derjenigen Studierenden, die gemäß einer Prüfungsordnung der Leibniz Universität Hannover an Lehrveranstaltungen folgender Studiengänge teilnehmen dürfen: \begin{itemize} -\item Informatik, B.Sc. -\item Informatik, M.Sc. -\item Technische Informatik, B.Sc. -\item Technische Informatik, M.Sc. -\item Internet Technologies and Information Systems, M.Sc. + \item Informatik, B.Sc. + \item Informatik, M.Sc. + \item Technische Informatik, B.Sc. + \item Technische Informatik, M.Sc. + \item Internet Technologies and Information Systems, M.Sc. \end{itemize} @@ -69,75 +70,76 @@ Delegierte für Ämter in anderen Gremien werden auf der konstituierenden Sitzun \section{Vorsitz} -(1) Auf der konstituierenden Sitzung wählt der FR einen Vorsitzenden und einen stellvertretenen Vorsitzenden mit relativer Mehrheit. Zu ihren Aufgaben gehört die fristgerechte Einladung zu Sitzungen und die Leitung dieser. - -(2) Die Amtszeit endet nach zwei Semestern. - -(3) Der Vorsitzende kann nach einmaliger Verwarnung einzelnen Studierenden das Rede- und Antragsrecht entziehen, sowie diese für die restliche Sitzung oder einzelne Tagesordnungspunkte von der Sitzung ausschließen. - -(4) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann mit einfacher Mehrheit des Amtes enthoben werden, im Anschluss muss ein neuer Vertreter für das jeweilige Amt gewählt werden. - -(5) Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu der Sitzung verhindert, wählt der FR aus seiner Mitte heraus eine vorübergehende Sitzungsleitung. +\begin{enumerate} + \item Auf der konstituierenden Sitzung wählt der FR einen Vorsitzenden und einen stellvertretenen Vorsitzenden mit relativer Mehrheit. Zu ihren Aufgaben gehört die fristgerechte Einladung zu Sitzungen und die Leitung dieser. -(6) Die Sitzungsleitung führt nach eigenem Ermessen eine Redeliste. Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die Redner zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. + \item Die Amtszeit endet nach zwei Semestern. -(7) Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. + \item Der Vorsitzende kann nach einmaliger Verwarnung einzelnen Studierenden das Rede- und Antragsrecht entziehen, sowie diese für die restliche Sitzung oder einzelne Tagesordnungspunkte von der Sitzung ausschließen. + \item Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann mit einfacher Mehrheit des Amtes enthoben werden, im Anschluss muss ein neuer Vertreter für das jeweilige Amt gewählt werden. -\section{Behandlung von Tagesordnungspunkten und Anträgen} + \item Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu der Sitzung verhindert, wählt der FR aus seiner Mitte heraus eine vorübergehende Sitzungsleitung. -(1) Jeder Redner hat nur zu dem vorliegenden Tagesordnungspunkt zu sprechen. + \item Die Sitzungsleitung führt nach eigenem Ermessen eine Redeliste. Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die Redner zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. -(2) Die Reihenfolge der Redner wird unterbrochen durch -\begin{enumerate} - \item Wortmeldungen und Anträge zur Geschäftsordnung - \item Wortmeldungen zur sachlichen Richtigstellung + \item Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. \end{enumerate} -Diese Wortmeldungen sind durch deutliches Heben beider Hände anzuzeigen. -(3) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlung eines Tagesordnungspunktes befassen. Anträge zur Geschäftsordnung sind: +\section{Behandlung von Tagesordnungspunkten und Anträgen} \begin{enumerate} - \item Der Antrag auf Feststellung zur Beschlussfähigkeit. Ihm ist stattzugeben, wenn er nicht während eines Abstimmungsverfahrens gestellt wird. - \item Der Antrag auf Schluss der Debatte. - \item Der Antrag auf Schluss der Redeliste. - \item Der Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes. - \item Der Antrag auf Weitergabe der Sitzungsleitung für den jeweiligen Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit oder Parteilichkeit der Sitzungsleitung. - \item Der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung. Die Dauer ist anzugeben. - \item Der Antrag auf namentliche Abstimmung. Diesem Antrag ist stattzugeben, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dem Antrag zustimmt. - \item Die Anzweifelung des Abstimmungsergebnisses. - \item Der Antrag auf Begrenzung der Redezeit. - \item Der Antrag auf eine persönliche Erklärung am Schluss der Debatte. - \item Der Antrag auf Führung oder Quotierung der Redeliste bzw.\ der Redelisten. + \item Jeder Redner hat nur zu dem vorliegenden Tagesordnungspunkt zu sprechen. + + \item Die Reihenfolge der Redner wird unterbrochen durch + \begin{enumerate} + \item Wortmeldungen und Anträge zur Geschäftsordnung + \item Wortmeldungen zur sachlichen Richtigstellung + \end{enumerate} + Diese Wortmeldungen sind durch deutliches Heben beider Hände anzuzeigen. + + \item Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlung eines Tagesordnungspunktes befassen. Anträge zur Geschäftsordnung sind: \label{goantrag} + \begin{enumerate} + \item Der Antrag auf Feststellung zur Beschlussfähigkeit. Ihm ist stattzugeben, wenn er nicht während eines Abstimmungsverfahrens gestellt wird. + \item Der Antrag auf Schluss der Debatte. \label{schlussdebatte} + \item Der Antrag auf Schluss der Redeliste. \label{schlussredeliste} + \item Der Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes. + \item Der Antrag auf Weitergabe der Sitzungsleitung für den jeweiligen Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit oder Parteilichkeit der Sitzungsleitung. + \item Der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung. Die Dauer ist anzugeben. + \item Der Antrag auf namentliche Abstimmung. Diesem Antrag ist stattzugeben, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dem Antrag zustimmt. + \item Die Anzweifelung des Abstimmungsergebnisses. + \item Der Antrag auf Begrenzung der Redezeit. \label{redezeitgrenze} + \item Der Antrag auf eine persönliche Erklärung am Schluss der Debatte. + \item Der Antrag auf Führung oder Quotierung der Redeliste bzw.\ der Redelisten. + \end{enumerate} + Anträge nach Punkt \ref{schlussdebatte}, \ref{schlussredeliste} und \ref{redezeitgrenze} können nicht von Anwesenden gestellt werden, die unmittelbar vorher zur Sache gesprochen haben. + + \item Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch das Heben beider Arme gestellt und mit der Festlegung auf einen der Unterpunkte von \ref{goantrag} begonnen. + + \item Ein Antrag zur Geschäftsordnung ist angenommen, wenn sich kein Widerspruch gegen ihn erhebt. + Anderenfalls ist nach Anhörung einer Gegenrede sofort abzustimmen. + Begründung und Gegenrede sollten je zwei Minuten nicht überschreiten. + Bei Abstimmung von Anträgen zur Geschäftsordnung ist der Antrag auf namentliche Abstimmung nicht zulässig. + + \item Zu Anträgen können während einer Debatte Abänderungs- oder Zusatzanträge gestellt werden. + + \item Der Antragsteller kann während der Debatte seinen Antrag zurückziehen. + Damit entfallen auch alle Abänderungs- und Zusatzanträge zu diesem Antrag. + Bei sofortiger Übernahme eines zurückgezogenen Antrags durch einen anderen Studierenden, wird die Debatte fortgeführt. + + \item Liegen zu einem Tagesordnungspunkt mehrere Anträge vor, so kann die Sitzungsleitung entscheiden, dass diese zusammen behandelt werden. + Die Abstimmung erfolgt jedoch über jeden Antrag getrennt oder auf Entscheidung der Sitzungsleitung alternativ, wenn die Anträge sich gegenseitig ausschließen. + Der FR kann diese Entscheidung mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. + Zuerst wird jeweils über den weitest gehenden Antrag mit zugehörigen änderungsanträgen abgestimmt. + Die Entscheidung darüber liegt bei der Sitzungsleitung. Bei der Annahme eines Antrages entfällt die Abstimmung über die restlichen Anträge, die dem angenommenen Antrag entgegenstehen. + + \item Ist die Rednerliste zu einem Antrag erschöpft oder ein entsprechender Antrag zur Geschäftsordnung angenommen, so schließt die Sitzungsleitung die Debatte und leitet die Abstimmung ein. + + \item Ist die Rednerliste zu einem Tagesordnungspunkt erschöpft, so schließt die Sitzungsleitung diesen und eröffnet den nachfolgenden Tagesordnungspunkt. + + \item Auf Antrag werden einzelne Tagesordnungspunkte intern behandelt. \end{enumerate} -Anträge nach Punkt 2, 3 und 9 können nicht von Anwesenden gestellt werden, die unmittelbar vorher zur Sache gesprochen haben. - -(4) Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch das Heben beider Arme gestellt und mit der Festlegung auf einen der Punkte 1 bis 10 begonnen. - -(5) Ein Antrag zur Geschäftsordnung ist angenommen, wenn sich kein Widerspruch gegen ihn erhebt. -Anderenfalls ist nach Anhörung einer Gegenrede sofort abzustimmen. -Begründung und Gegenrede sollten je zwei Minuten nicht überschreiten. -Bei Abstimmung von Anträgen zur Geschäftsordnung ist der Antrag auf namentliche Abstimmung nicht zulässig. - -(6) Zu Anträgen können während einer Debatte Abänderungs- oder Zusatzanträge gestellt werden. - -(7) Der Antragsteller kann während der Debatte seinen Antrag zurückziehen. -Damit entfallen auch alle Abänderungs- und Zusatzanträge zu diesem Antrag. -Bei sofortiger Übernahme eines zurückgezogenen Antrags durch einen anderen Studierenden, wird die Debatte fortgeführt. - -(8) Liegen zu einem Tagesordnungspunkt mehrere Anträge vor, so kann die Sitzungsleitung entscheiden, dass diese zusammen behandelt werden. -Die Abstimmung erfolgt jedoch über jeden Antrag getrennt oder auf Entscheidung der Sitzungsleitung alternativ, wenn die Anträge sich gegenseitig ausschließen. -Der FR kann diese Entscheidung mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. -Zuerst wird jeweils über den weitest gehenden Antrag mit zugehörigen änderungsanträgen abgestimmt. -Die Entscheidung darüber liegt bei der Sitzungsleitung. -Bei der Annahme eines Antrages entfällt die Abstimmung über die restlichen Anträge, die dem angenommenen Antrag entgegenstehen. - -(9) Ist die Rednerliste zu einem Antrag erschöpft oder ein entsprechender Antrag zur Geschäftsordnung angenommen, so schließt die Sitzungsleitung die Debatte und leitet die Abstimmung ein. - -(10) Ist die Rednerliste zu einem Tagesordnungspunkt erschöpft, so schließt die Sitzungsleitung diesen und eröffnet den nachfolgenden Tagesordnungspunkt. - -(11) Auf Antrag werden einzelne Tagesordnungspunkte intern behandelt. \section{Protokolle} Gemäß §6 SVS werden Beschlüsse protokollarisch festgehalten und ortsüblich in geeigneter Form zugänglich gemacht. -- GitLab From d8fbd9b809f662b2e1223044a105c5778d00ef26 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Fjen Undso Date: Tue, 28 Nov 2017 19:54:05 +0100 Subject: [PATCH 10/11] redelisten auf antrag --- geschaeftsordnung.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index 3087640..3f42b3d 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -81,7 +81,7 @@ Delegierte für Ämter in anderen Gremien werden auf der konstituierenden Sitzun \item Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu der Sitzung verhindert, wählt der FR aus seiner Mitte heraus eine vorübergehende Sitzungsleitung. - \item Die Sitzungsleitung führt nach eigenem Ermessen eine Redeliste. Meldet sich eine Person das erste Mal zu einem Tagesordnungspunkt, so ist sie auf der Redeliste vor die Redner zu setzen, die bereits zum Punkt gesprochen haben. + \item Die Sitzungsleitung führt nach Antrag mindestens einer Person eine Redeliste. \item Die Sitzungsleitung kann für die Dauer der Debatte über einen Tagesordnungspunkt die Redezeit begrenzen, jedoch nicht auf weniger als zwei Minuten pro Redebeitrag. Der FR kann diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. \end{enumerate} -- GitLab From f7bf123c6b2e83420c95e2af3409f3caf13f3ad3 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Fjen Undso Date: Tue, 28 Nov 2017 20:24:27 +0100 Subject: [PATCH 11/11] Go-Antrag auf Quotierung der Redelisten raus --- geschaeftsordnung.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/geschaeftsordnung.tex b/geschaeftsordnung.tex index 3f42b3d..7245dd1 100644 --- a/geschaeftsordnung.tex +++ b/geschaeftsordnung.tex @@ -110,7 +110,7 @@ Delegierte für Ämter in anderen Gremien werden auf der konstituierenden Sitzun \item Die Anzweifelung des Abstimmungsergebnisses. \item Der Antrag auf Begrenzung der Redezeit. \label{redezeitgrenze} \item Der Antrag auf eine persönliche Erklärung am Schluss der Debatte. - \item Der Antrag auf Führung oder Quotierung der Redeliste bzw.\ der Redelisten. + \item Der Antrag auf Führung einer Redeliste. \end{enumerate} Anträge nach Punkt \ref{schlussdebatte}, \ref{schlussredeliste} und \ref{redezeitgrenze} können nicht von Anwesenden gestellt werden, die unmittelbar vorher zur Sache gesprochen haben. -- GitLab